PEUGEOT – Altfahrzeugverwertung

Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zum Schutz der Umwelt

Seit dem 1.1.2007 ist die Rückgabe und Verwertung von Altfahrzeugen gesetzlich neu geregelt worden. Fahrzeughersteller und Importeure sind demnach verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke zurückzunehmen, ohne dass dem Letzthalter dadurch Kosten entstehen. Ziel ist es, das Altfahrzeug zum Schutz der Umwelt und zur Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe in einen geregelten Kreislauf zu übergeben*.

Wenn Ihr PEUGEOT-Fahrzeug ausgedient hat, bedeutet das nicht, dass es keinen Nutzen mehr bringt. Schonen Sie die Umwelt und helfen Sie dabei, wertvolle Rohstoffe zu recyceln, indem Sie Ihr Altfahrzeug zur Verwertung freigeben.

Eine Liste aller Altfahrzeug-Rücknahmestellen, die mit PEUGEOT zusammenarbeiten, sowie weitere Informationen finden Sie auf „Altfahrzeugverwertung“ bei Peugeot.de.

_________________
*
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor der Stilllegung in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union mindestens einen Monat zugelassen war. Der Original-Fahrzeugbrief muss mit übergeben werden. Es muss sich um einen PKW (Fahrzeugklasse M1) oder ein Fahrzeug zur Güterbeförderung (Klasse N1) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen handeln. Es dürfen keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z. B. Motor, Getriebe, Steuergeräte etc.) fehlen. Dem Fahrzeug dürfen keine Abfälle oder fahrzeuguntypische Stoffe beigelegt werden.